AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Stand Oktober 2020

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1          Die STORE ROOM GmbH („Anbieter“) bietet vorwiegend über die Website www.kibox.at (“Website“) Dienstleistungen zur Abholung, Einlagerung und Rücklieferung von beweglichen Gegenständen des Kunden samt Vermietung von Aufbewahrungsboxen zum Zweck des Einlagerns im KIBOX Sammellager, bzw. zur Verwendung als Transportkisten während eines Umzuges, sowie die Organisation von Umzügen, an. Auf Anfrage unterbreitet der Anbieter dem Kunden auch individuell angepasste Angebote zu den zuvor aufgezählten Dienstleistungen. 

1.2          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle derartigen Verträge („Vertrag“), die vom Anbieter mit dem Kunden abgeschlossen werden. Als „Kunde“ wird der Vertragspartner des Anbieters bezeichnet, unabhängig davon, welches konkrete Rechtsverhältnis vorliegt. 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1          Die auf der Website vom Anbieter angebotenen Leistungen verstehen sich als Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Anbieter nicht verbindlich. Mit der Abgabe seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser AGB ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden auf dessen E-Mail-Adresse eine Bestätigung übermittelt. 

2.2          Auch die an den Kunden auf Anfrage übermittelten oder telefonisch mitgeteilten, individuellen Angebote sind zunächst unverbindlich. Erst durch eine der Annahme durch den Kunden folgende Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Auftragsbestätigung ergeht per E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mailadresse.

3. BESCHREIBUNG DER LEISTUNG 

Einlagerung in Mietboxen

3.1          Für die Einlagerung in Boxen hat der Kunde vom Anbieter eine entsprechende Anzahl an Aufbewahrungsboxen zu mieten. Es muss eine Mindestanzahl von Aufbewahrungsboxen angemietet werden; diese Anzahl kann der Website entnommen werden. Auch die konkreten Ausmaße der Mietbox sind auf der Website des Anbieters angegeben. Gegenstände, die in der geschlossenen Mietbox keinen Platz finden, können als sonstige Gegenstände (vgl. ab Punkt 3.9) eingelagert werden. Eine Einlagerung in eigenen Boxen des Kunden ist nicht möglich.

3.2          Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarte Anzahl an leeren Mietboxen an der angegebenen Adresse, sofern sich diese im definierten Liefergebiet befindet, zu. Der Anbieter kann das Liefergebiet von Zeit zu Zeit ändern. 

3.3          Der Kunde kann festlegen, ob die Mietboxen nach der Zustellung sofort wieder mitgenommen werden sollen, oder ob ein separater Abholtermin vereinbart wird. Die maximale Wartezeit bei sofortiger Wiederaufgabe der Mietboxen beträgt 15 Minuten. Der Abholtermin darf maximal 14 Kalendertage nach dem Liefertermin liegen. 

3.4          Der Kunde hat beim Einpacken der einzulagernden Gegenstände in den Boxen durch geeignete Zwischenverpackung (z.B. Luftpolsterfolie) dafür Sorge zu tragen, dass die Gegenstände nicht durch transporttypische Beanspruchungen (z.B. Stöße, Querlagerungen, Temperaturschwankungen) beschädigt werden können. Dies gilt insbesondere für empfindliche Güter wie Glas oder Porzellan. Soweit einzelne Boxen nicht vollständig gefüllt werden, muss der Kunde den Inhalt entsprechend mit Füllmaterial ergänzen. Dafür kann vom Anbieter Verpackungsmaterial erworben werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Verpackung ordnungsgemäß ist. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an den eingelagerten Gegenständen, welche auf unzureichende Verpackung zurückzuführen sind. 

3.5          Jede einzelne Box darf das Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten. Das Eigengewicht der Box beträgt 3.700 Gramm. Überschreitet die zu transportierende Box das Maximalgewicht, kann der Anbieter die Entgegennahme der Box ablehnen, oder darauf bestehen, dass der Inhalt auf eine weitere, kostenpflichtige Box zu verteilen ist.

3.6          Jede Mietbox wird mit einem individuellen Siegel versehen und ist jedem Kunden eindeutig zuordenbar.

3.7           Die Lagerung folgender Gegenstände ist ausdrücklich verboten: 

  • Wertgegenstände, wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Wertpapiere, Musikinstrumente;
  • Urkunden oder sonstige rechtserheblichen Dokumente;
  • verderbliche Waren und jede Art von Lebewesen (tot oder lebendig);
  • Gegenstände, die eine bestimmte Raumkonditionierung (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) erfordern;
  • Gegenstände und Materialien, welche durch störende Gerüche, Rauch, Lärm oder andere Emissionen den Anbieter oder Dritte beeinträchtigen können;
  • Gefährliche Gegenstände, insbesondere leicht entflammbare Materialen (Gase, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel); Waffen, Munition, Sprengstoff und andere explosive Stoffe; Chemikalien, radioaktive Materialien, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien;
  • Abfallstoffe, wie etwa Sondermüll;
  • alle Gegenstände oder Stoffe, deren Besitz nach den gültigen Rechtsvorschriften nicht allgemein gestattet ist;
  • alle Gegenstände, die geeignet sind, dem Betrieb des Anbieters Schaden zuzufügen.

3.8          Werden die übergebenen Boxen vom Kunden übermäßig verschmutzt oder beschädigt, so hat dieser die betreffenden Boxen zu einem Kaufpreis von EUR 35,00 zzgl. USt. vom Anbieter zu erwerben. 

Einlagerung von sonstigen Gegenständen

3.9          Der Kunde kann neben Boxen auch die auf der Website angeführten sonstigen Gegenstände einlagern. 

Eine Einlagerung von anderen, als den auf der Website genannten Gegenständen ist auf Anfrage möglich.

3.10          Der Transport von Gegenständen zum Lager ist auf Anfrage und auf Basis eines individuellen Angebots möglich.

3.11        Jeder Gegenstand wird mit einem Siegel versehen und ist eindeutige einem bestimmen Kunden zuordenbar.

3.12        Der Kunde hat die Gegenstände transport- und lagersicher zu verpacken, sowie gegen Beschädigungen zu schützen. Dafür kann vom Anbieter Verpackungsmaterial erworben werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Verpackung ordnungsgemäß ist. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an den sonstigen Gegenständen, welche auf unzureichende Verpackung zurückzuführen sind.

Termine zur Abholung und Rücklieferung

3.13        Der Kunde kann mit dem Anbieter Termine für die Lieferung der (leeren) Mietboxen sowie für die Abholung und letztlich Rücklieferung der Mietboxen oder sonstigen Gegenstände nach Verfügbarkeit vereinbaren. Vereinbarte Termine sind verbindlich, können vom Kunden aber während der Geschäftszeiten des Anbieters bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Die aktuellen Geschäftszeiten und Lieferkonditionen können der Website entnommen werden. 

3.14        Die vereinbarten Liefer-, Abholungs- und Rückliefertermine sind Richtwerte. Der Anbieter bemüht sich um pünktliche Anlieferung, Abholung und Rücklieferung. Für auftretende Verspätungen haftet der Anbieter ausschließlich im Rahmen des Punkt 8.

3.15        Der vom Anbieter beauftragte Transportunternehmer kontaktiert den Kunden ca. 5-10 Minuten vor seinem Eintreffen. Können die Boxen oder sonstigen Gegenstände nicht abgeholt werden, etwa, weil der Kunde nicht erreichbar ist, weil die Gegenstände nicht oder nur unzureichend verpackt sind, das Maximalgewicht überschritten ist oder ein anderes Hindernis aus der Sphäre des Kunden vorliegt, so wartet der Transportunternehmer maximal 10 Minuten. Ist das Hindernis nach diesen 10 Minuten nicht beseitigt, so wird die Abholung abgebrochen. In diesem Fall hat der Kunde eine Aufwandsentschädigung von EUR 40,- zu entrichten. Diese Aufwandsentschädigung fällt auch an, wenn der Kunde zu dem vereinbarten Termin für die Lieferung der (leeren) Mietboxen oder die Rücklieferung der Mietboxen oder sonstigen Gegenstände nicht anzutreffen ist. Die maximale Wartezeit beträgt 10 Minuten, danach wird die Lieferung bzw. Rücklieferung kostenpflichtig abgebrochen.

3.16          Jede Lieferung, Abholung und Rücklieferung ist vom Kunden zu quittieren. 

Lagerung 

3.17        Der Anbieter lagert die übernommenen Boxen und (sonstigen) Gegenstände in einem dafür vorgesehenen Lager ein, bzw. stellt der Kunde in Ausnahmefällen seine Gegenstände in ein ihm vom Anbieter zugewiesenes Lager ein. Die Auswahl des konkreten Lagerorts bleibt dem Anbieter vorbehalten; der Lagerort muss jedoch witterungsgeschützt sein und gegen unbefugte Personen abgesichert sein. Eine darüber hinausgehende Zusage des Lagerorts, etwa ein bestimmtes Raumklima, wird nicht vereinbart.

3.18        Der Anbieter ist nur insoweit zur Sicherung oder Bewachung von Lagerräumen verpflichtet, als es sich um seine eigenen Lagerräume handelt und die Sicherung und Bewachung unter Berücksichtigung aller Umstände geboten und ortsüblich ist. 

3.19        Der Kunde ist nicht berechtigt, das Lager zu betreten, außer eine Einbringung oder Ausfolgung seines Gegenstandes/ seiner Gegenstände in das Lager macht dies erforderlich. Dies wird jedenfalls nur im Beisein eines Mitarbeiters des Anbieters und während der Öffnungszeiten und nach Vorankündigung, bzw. Terminvereinbarung geschehen.

3.20        Hat der Anbieter einen begründeten Verdacht, dass die Boxen oder sonstigen Gegenstände, einen oder mehrere der in Punkt 3.7 angeführten Gegenstände enthalten, ist dieser berechtigt, die Boxen, sonstigen Gegenstände und deren Verpackung zu öffnen und zu überprüfen. 

Rücklieferung 

3.21        Der Kunde kann seine Mietboxen und Gegenstände sowohl vor, als auch nach Ablauf der Mindestmietdauer zurückverlangen. Die Einlagerung erfolgt bis zum für die Rücklieferung vereinbarten Termin. 

3.22        Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart beträgt die Mindestlagerdauer 3 Monate. Der Kunde kann auch vor Ablauf dieser Mindestlagerdauer einen Termin für die Rücklieferung vereinbaren; in diesem Fall fällt dennoch das gesamte Entgelt gemäß Punkt

5.3 für die Mindestlagerdauer an. 

3.23          Der Kunde kann einen Termin für die Rücklieferung der eingelagerten Boxen und Gegenstände nach Verfügbarkeit vereinbaren. Zwischen Rücklieferungsanforderung und Rücklieferung muss mindestens ein Werktag liegen. 

3.24        Der Anbieter liefert die übernommenen Boxen und sonstigen Gegenstände an die angegebene Adresse des Kunden. Diese Adresse kann von der Abholabschrift abweichen, muss aber jedenfalls wieder im Liefergebiet liegen.

3.25        Leere Boxen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rücklieferung vom Kunden zur Abholung bereitgestellt werden. Der Kunde vereinbart ehestmöglich einen Termin für die Abholung. 

3.26        Sollte eine Rücklieferung nicht zustellbar sein, so werden zunächst Weisungen des Kunden eingeholt. Kann der Kunde wiederholt nicht kontaktiert werden, so ist der Anbieter zum Zweck der Ermittlung einer Kontaktmöglichkeit berechtigt, die Boxen zu öffnen und deren Inhalt zu durchsuchen. 

3.27        Der Kunde hat äußerlich erkennbare Schäden an den rückgelieferten Mietboxen, bzw. an den rückgelieferten oder ausgefolgten sonstigen Gegenständen unverzüglich zu rügen. Handelt es sich um äußerlich nicht erkennbare Schäden, so hat der Kunde diese binnen einer Woche ab Rücklieferung zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge innerhalb der festgelegten Frist, wird vermutet, dass die Schäden bei Rücklieferung an den Kunden noch nicht vorhanden waren. 

Umzugsboxen

3.28          Für die Verwendung der Mietboxen als Umzugsboxen hat der Kunde vom Anbieter eine entsprechende Anzahl Umzugsboxen zu mieten. Es muss eine Mindestanzahl von Umzugssboxen angemietet werden; diese Anzahl sowie die aktuell gültigen Preise können der Website entnommen werden. Auch die konkreten Ausmaße der Mietbox sind auf der Website des Anbieters angegeben. Die maximale Traglast pro Mietbox beträgt 25kg.

3.29          Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarte Anzahl an leeren Mietboxen an der angegebenen Adresse, sofern sich diese im definierten Liefergebiet befindet, zu. Der Anbieter kann das Liefergebiet von Zeit zu Zeit ändern. Außerhalb des Liefergebietes kann ein individuelles Angebot für den Transport gelegt werden.

3.30          Der Kunde nutzt die gegen Entgelt überlassenen Mietboxen ausschließlich zum Zweck der Durchführung eines Umzuges. Werden die übergebenen Boxen vom Kunden dabei übermäßig verschmutzt oder beschädigt, so hat dieser die betreffenden Boxen zu einem Kaufpreis von EUR 35,00 zzgl. USt. vom Anbieter zu erwerben. 

3.31          Die Mindestmietdauer, bzw. Erstmietdauer beträgt einen Vertragsmonat (von Datum der Zustellung an). Wird kein Abholtermin innerhalb dieser Zeit vereinbart, so erfolgt die Verlängerung der Miete daran anschließend automatisch „wochenweise“ (in 7-Tage-Intervallen = Verlängerungswoche). Diese Verlängerung erfolgt kontinuierlich bis eine Rückgabe durch den Kunden, bzw. Abholung durch den Anbieter nach Vereinbarung, durchgeführt wird. Mit der Abholung der leeren Umzugsboxen durch den Anbieter, bzw. der Rückstellung durch den Kunden am Firmensitz des Anbieters, endet der Vertrag automatisch, ohne dem Erfordernis einer Kündigung, mit dem letzten Tag des jeweils aktuellen Intervalls zu diesem Zeitpunkt.

3.32          Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls vor, wenn der Kunde die Umzugsboxen nicht zweckentsprechend verwendet, oder wenn der Kunde mit einer Zahlung gegenüber dem Anbieter trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen in Verzug ist.

Umzugsservice

3.33          Der Anbieter offeriert die Organisation und Abwicklung von Umzügen durch professionelle Partner-Unternehmen auf Anfrage. Der Anbieter erfüllt hierbei gegenüber dem Kunden die Funktion eines Generalübernehmers.

4. VERTRAGSDAUER für Einlagerungen von Mietboxen und sonstigen Gegenständen

(Die Vertragsdauer für die Miete von Umzugsboxen ist in 3.31 beschrieben.)

4.1          Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 

4.2          Die Vertragsdauer für Einlagerungen wird in Monaten berechnet, wobei der Monat am Tag der Zustellung der Boxen bzw. der Abholung und/ oder Einlagerung sonstigen Gegenstände beginnt (= Vertragsmonat).

4.3          Nach Ablauf der Mindestdauer von drei Vertragsmonaten kann der Vertrag vom Kunden, ohne Angabe von Gründen, schriftlich gekündigt werden. 

4.4          Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Vertragsmonats kündigen. Das gilt auch vor Ablauf der Mindestdauer von drei Monaten; in diesem Fall ist jedoch das Entgelt für die gesamte Mindestdauer zu entrichten. 

4.5          Wird eine Kündigung ausgesprochen, so vereinbart der Kunde mit dem Anbieter einen Rücklieferungs- oder Auslagerungstermin innerhalb des letzten Vertragsmonats. Kann mit dem Kunden binnen 60 Tagen nach Ende der Vertragsdauer kein Termin vereinbart werden, so hat der Anbieter das Recht nach Punkt 7.2 vorzugehen. 

4.6             Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls vor, wenn der Kunde gemäß Punkt 3.7 verbotene Gegenstände einlagert oder wenn der Kunde mit einer Zahlung gegenüber dem Anbieter trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen in Verzug ist.

5. PREISE

5.1          Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Mietboxen, für die Einlagerung der Boxen bzw. sonstigen Gegenstände, der Miete von Umzugsboxen und den Transport von und zum Kunden richtet sich nach dem Vertrag. Das jeweils aktuelle Entgelt ist aus der Preisübersicht auf der Website des Anbieters angegeben; oder aus dem individuellem schriftlichen Angebot ersichtlich.  

5.2          Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, wird das Entgelt jeweils pro angefangenem Vertragsmonat, bzw. Verlängerungswoche berechnet und fällig gestellt. Die Zahlungspflicht für die Miete beginnt jeweils mit Zustellung der Umzugsboxen oder der Abholung, bzw. Einstellung von Mietboxen und/ oder sonstigen Gegenständen in das Lager des Anbieters. Die (Mindest-)Vertragsdauer wird ab diesem Zeitpunkt berechnet.

5.3          Zahlungen können per Kreditkarte (MasterCard, American Express und Visa), oder Überweisung vorgenommen werden.

5.4          Das Entgelt für die Mindestvertragszeit ist bei Vertragsabschluss zu zahlen. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist das Entgelt für jeden weiteren Vertragsmonat jeweils im Vorhinein am Tag fällig, welcher durch seine Zahl dem Tag der Abholung, bzw. Einbringung der Boxen bzw. der sonstigen Gegenstände entspricht. Gleiches gilt für die Verlängerungswochen bei der Miete von Umzugsboxen: auch hier ist das Entgelt zu Beginn jeder neuen Woche bzw. am ersten Tag des 7-Tage-Intervalles im Vorhinein fällig. Für den Monat/ die Woche des Vertragsendes wird das Entgelt in voller Höhe zur üblichen Fälligkeit erhoben, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsendes innerhalb des Monats/ der Woche. Das Entgelt muss jedenfalls zum vereinbarten Rückliefer- oder Ausfolgetermin eingegangen sein. 

5.5             Für den Fall des Zahlungsverzuges des Mieters sind Bearbeitungsgebühren von € 9,90 (z.B. Verfassung von Mahnschreiben) und Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno vereinbart. Ebenso sind vom Mieter etwaige Betreibungskosten (z.B. Inkassokosten bzw. Kosten für anwaltliche Vertretung) zu tragen.

6. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUFRECHNUNG UND SICHERUNGSRECHT

6.1          Es ist dem Kunden nicht gestattet, allfällige Ansprüche seinerseits gegen die Ansprüche des Anbieters aufzurechnen, ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit des Anbieters oder bei solchen Ansprüchen des Kunden, die gerichtlich festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind oder die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht oder Sicherungsrecht.

7. PFANDRECHT / VERWERTUNG

7.1          Der Anbieter weist den Kunden auf sein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 421 UGB zur

Sicherstellung des Entgelts hin. Der Anbieter behält sich daher vor, die übernommenen Boxen und sonstigen Gegenstände erst nach Begleichung aller offenen Forderungen rückzuliefern, bzw. auszuhändigen.

7.2          Gemäß § 466a Abs 3 ABGB vereinbaren die Parteien die folgende Verwertung des Pfandrechtes: 

7.2.1       Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als 30 Tage in Verzug, hat der Anbieter das Recht den Kunden unter Androhung des Verkaufs bzw. der Verwertung / Entsorgung der vom Kunden eingebrachten Gegenstände zur Zahlung der offenen Forderungen binnen 14 Tagen schriftlich aufzufordern. 

7.2.2       Der Kunde berechtigt den Anbieter, die dem Pfandrecht unterliegenden Gegenstände nach Androhung und nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen auf Risiko und Kosten des Kunden zu veräußern, zu verwerten oder zu entsorgen bzw. zu vernichten. 

7.2.3       Innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen hat der Kunde dem Anbieter auch mitzuteilen, welche eingebrachten Gegenstände einen Wert von mehr als EUR 20,00 haben. 

7.2.4       Teilt der Kunde mit, dass ein solcher Wert nicht überstiegen wird, so ist der Anbieter berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen bzw. zu vernichten. Teilt der Kunde dahingegen mit, dass der Wert überstiegen wird, hat der Anbieter die Gegenstände zu veräußern oder sonst angemessen zu verwerten. 

7.2.5       Gibt der Kunde in der gesetzten Frist von 14 Tagen keine Mitteilung über den Wert der eingelagerten Gegenstände ab, schätzt der Anbieter den Wert nach besten Wissen und Gewissen und geht dementsprechend gemäß Punkt 7.2.4 vor. Dazu ist der Anbieter berechtigt, die Boxen und die Verpackung sonstiger Gegenstände zu öffnen und die eingebrachten Gegenstände zu untersuchen.

7.2.6       Sollte eine Verwertung trotz Bemühungen durch den Anbieter nicht erfolgreich sein, ist der Anbieter auch bei Unterschreiten der Wertgrenzen gemäß Punkt 7.2.4 berechtigt die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen bzw. zu vernichten. 

7.2.7       In keinem Fall übernimmt der Anbieter eine Haftung hinsichtlich der Höhe eines eventuell erzielbaren Verwertungserlöses.

7.2.8       Bei der Verwertung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat der Anbieter angemessen auf die Interessen des Kunden Bedacht zu nehmen. 

7.3          Der Anbieter verwendet den Verwertungserlös zunächst dafür, um die Kosten aus der Verwertung der Gegenstände zu decken. In weiterer Folge werden die offenen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag und sonstige angelaufenen Kosten gedeckt. Überschüsse stehen dem Kunden (ohne Anspruch auf Verzinsung) zu. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden zur Bekanntgabe einer Bankverbindung binnen einer Frist von 30 Tagen auffordern. 

7.4          Sollte der Verwertungserlös nicht ausreichen, um die Kosten und offenen Forderungen zu decken, so schuldet der Kunde weiterhin den Differenzbetrag. Der Anbieter wird dem Kunden nach Abschluss des Verwertungsprozesses eine Aufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages zukommen lassen. 

8. HAFTUNG 

8.1          Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des österreichischen Rechts und sofern in diesem Punkt nicht anders geregelt, hat der Kunde keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Haftung gegen den Anbieter. 

8.2          Der Anbieter haftet in folgenden Fällen für Schäden des Kunden durch Beschädigung, Verschmutzung, Verlust oder Diebstahl der eingelagerten Boxen oder sonstigen Gegenstände:

8.2.1 Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Organe und Mitarbeiter des Anbieters oder sonst dem Anbieter zuzurechnende Personen (§ 1313a ABGB) verursacht wurden.

8.2.2        Schäden, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht werden:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabsturz
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub
  • Überschwemmung, Rückstau
  • Erdbeben, Tsunami
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch

In diesen Fällen ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder sonstige Folgeschäden wird ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für entgangenen Gewinn.

8.2.3       Der Kunde bestätigt, dass der Wert der eingelagerten Gegenstände, in Summe nicht mehr, als der Wert des dafür abgeschlossenen Versicherungsschutzes beträgt. Dementsprechend ist die Haftung des Anbieters für Beschädigung oder Verlust der eingelagerten Gegenstände mit diesem Betrag beschränkt. 

8.3          Ansprüche des Kunden wegen Verlust oder Beschädigung eines eingelagerten Gegenstandes verjähren ein Jahr nach Rücklieferung, bzw. Ausfolgung der Box bzw. des sonstigen Gegenstandes, bzw. im Fall des gänzlichen Verlustes oder der gänzlichen Beschädigung binnen einem Jahr ab dem Tag, an dem die Rücklieferung, oder Ausfolgung der gelagerten Gegenstände hätte stattfinden sollen.

9. DATENSCHUTZ 

9.1          Die für Erbringung der Leistungen benötigten persönlichen Daten, wie z.B. Name, Telefonnummer, Email-Adresse, Adresse werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken benutzt und weder an Dritte weitergegeben noch über den Rahmen der einzelnen Transaktion hinaus in Evidenz gehalten. Alle Details können der Datenschutzerklärung (www.kibox.at) entnommen werden.

10. SONSTIGES

10.1        Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Änderungen der Kontaktadresse, E-Mail und seiner Telefonnummer unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

10.2        Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird primär durch diese AGB und subsidiär durch die einschlägigen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt. 

10.3        Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ungültig oder unvollstreckbar sein, bleibt der restliche Teil einer solchen Bestimmung und der AGB bzw. des Vertrages hiervon unberührt und vollständig in Kraft. Unbeschadet vorangehender Bestimmung gilt die ungültige Bestimmung der Vereinbarung als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Übereinkommen und der Absicht der Parteien am nächsten kommt.

10.4        Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien Innere Stadt.

11.  BELEHRUNG / WIDERRUFSBELEHRUNG

11.1        Gilt nur für Verträge, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen: 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Kibox GmbH FN 500295d, Heinrich-Bablik-Straße 17, in 2345 Brunn am Gebirge, Telefonnummer +43 800 89 88 50, E-Mail info@kibox.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An 

Kibox GmbH FN 500295d 

Heinrich Bablikstraße 17,

E-Mail: info@kibox.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Nach oben scrollen